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Schulische Vereinbarungen

Krankmeldung/ Fehltage:

  • Bei einer Erkrankung Ihres Kindes ist eine Meldung am 1. Fehltag bis 8.00 Uhr notwendig! Diese Krankmeldung können Sie im Sekretariat oder beim Klassenlehrer melden.
    Sie können auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule (Tel.: 4817) hinterlassen. Teilen Sie uns dann den Namen des Kindes, die Klasse, Grund und voraussichtliche Dauer mit.
    Bitte erwähnen Sie, wenn Ihr Kind die OGS besucht, damit das Essen rechtzeitig abbestellt werden kann.
  • Am 3. Fehltag muss dem Klassenlehrer eine schriftliche Mitteilung vorgelegt werden. Ist Ihr Kind länger als 5 Tage erkrankt, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden.
  • Die Eltern sind für einen regelmäßigen Schulbesuch verantwortlich. Stellt ein Klassenlehrer bei einem Kind häufige Fehlzeiten innerhalb eines Quartals fest, werden die Eltern zum Gespräch gebeten und die Fehlzeiten dem Schulamt Düren mitgeteilt.
  • Eine anstehende Wallfahrt ist von betreffenden Eltern mindestens 6 Wochen im Voraus anzumelden, damit Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden können. Das Führen des Schultagebuchs und der Unterricht durch entsprechende Lehrkräfte ist verpflichtend.

 

Abmeldung Schwimm- bzw. Sportunterricht:

Sie können Ihr Kind bis zu 4-mal hintereinander vom Schwimm- bzw. Sportunterricht schriftlich mit Begründung befreien. Danach ist ein Attest erforderlich.

 

Schulweg:

Sie sollten als Eltern darauf achten, dass Ihre Kinder nie alleine zur Schule kommen, sondern sich immer mit mehreren Kindern zu Gruppen zusammenschließen.

 

Fahrrad:

Grundschulkinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, müssen grundsätzlich von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Verantwortung obliegt den Eltern!

Erst nach der Fahrradprüfung in Klasse 4 ist es erlaubt, alleine zur Schule zu kommen (lt. Polizei). Ein verkehrssicheres Fahrrad und das Tragen eines Helms sind Voraussetzung.

 

Fehltage eines Lehrers:

Am 1. Fehltag einer Lehrkraft verbleiben die Kinder laut Stundenplan in der Schule. Änderungen können sich am 2. Fehltag ergeben, die in Klasse 1 schriftlich und ab Klasse 2 bis 4 im Elternheft durch Ihre Kinder eingetragen werden.

 

Hinweise/ Austausch:

Hinweise und Informationen von Eltern, Lehrern und anderen Mitarbeitern werden mit Eintragungen im Elternheft ausgetauscht. Wir bitten diese immer mit Datum und Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen!

 

Handy:

In der Schule gilt für Kinder ein Handyverbot! Notwendige Anrufe können durch die Lehrkräfte und Mitarbeiter vorgenommen werden. (Es besteht kein Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Verlust von technischen Geräten).

 

Hitzefrei:

Bei hohen Temperaturen können die Kinder um 11.20 Uhr hitzefrei erhalten.
Die Betreuungen finden statt.

 

Schulregeln/Wohlfühlregeln:

  1. Wir gehen respektvoll miteinander um.
  2. Wir verhalten uns so, dass wir keinen beleidigen, beschimpfen, verletzen, stören oder anbrüllen.
  3. Wir verhalten uns so, dass wir nichts zerstören, beschmieren, überrennen oder zertreten.
  4. Wir gehen durch das Schulgebäude.
  5. Wir sind leise im Schulgebäude.