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Liebe Eltern,

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Die Schulen sind daher verpflichtet, den Masernschutz zu kontrollieren.

Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihrem Kind den Impfausweis bis spätestens zum 18.6.2021 mitzugeben. Die Klassenlehrer/innen werden jeden Tag nach den Ausweisen fragen. Die Lehrkräfte schauen nur auf der entsprechenden Seite, ob beide Masernimpfungen erfolgt sind und vermerken dies. Ihr Kind bringt den Impfausweis am selben Tag wieder mit.

Viele Grüße
Sabine Biermanns
(kommissarische Schulleiterin)